MFG - Der Staat bin ich
Der Staat bin ich


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St. Pöltens gute Seite

Der Staat bin ich

Text Michael Müllner
Ausgabe 09/2017

In den letzten Jahren wuchs mit der Staatsverweigerer-Szene ein echtes Problem heran. Sie provozieren den Staat, bedrohen Menschen und akzeptieren keine Regeln. Doch wie sieht die Welt der freien Männer aus – und wie ist dem Irrsinn beizukommen?

Im Sommer 2014 trat die österreichische Staatsverweigerer-Szene erstmals deutlich in Erscheinung. Auf einem Waldviertler Bauernhof in Hollenbach versammelten sich rund 200 „Freeman“. Unter dem Kommando ihres „Sheriffs“ wollten sie eine Sachwalterin anklagen und ihr den Prozess machen. Dem Treiben setzte letztlich die echte Polizei ein Ende, echte Gerichte bekamen Arbeit. Seither ist die Szene rasant gewachsen. Im Juni 2017 sprach das Justizministerium von 1.300 namentlich bekannten Personen, die sich den Behörden gegenüber deklariert hätten. Zehn Prozent davon seien Waffenbesitzer. Der Kreis der Sympathisanten und potentiellen Aktivisten wird auf rund 20.000 Personen geschätzt – die Zahl erheben Verfassungsschützer beispielsweise anhand von einschlägigen Internetforen und Facebook-Gruppen. Sogar im Staatsdienst rekrutiert die Szene aktiv neue Anhänger. Ehemalige Polizisten oder Beamte, die die Seite wechseln, haben einen hohen Symbolwert – und vielleicht auch ein paar Insiderinfos aus der Welt der Strafverfolgung.
Doch die Staatsverweigerer-Szene gleicht einem bunten Haufen an Querulanten und Spinnern, sie ist im Vergleich zu typischen Sekten weniger stark organisiert – zumindest noch. Alle Staatsverweigerer eint, dass sie hoheitliches Handeln des Staates radikal ablehnen. Ein Strafbescheid wegen Trunkenheit am Steuer wird also praktischerweise einfach ignoriert. Wer im ersten Schritt „dem Staat selbst“ seine Legitimität abspricht, der tut sich auch beim zweiten Schritt nicht schwer – und ignoriert auch rechtsgültige Regelungen zwischen Privaten, pfeift etwa auf die Rückzahlung seiner Bankschulden. Es folgt die Auflösung des Rechtsstaats. Willkommen in der Anarchie.
Freie Menschen?
Zwei wesentliche Strömungen lassen sich in der Szene unterscheiden. Da sind zum einen die „Freeman“, auch „Souveräne Bürger“ genannt. Der sehr aktive „One People Public Trust“, kurz: OPPT, wird dieser Strömung zugeordnet. Sie berufen sich auf ein „Common Law“, das quasi aus der Natur kommt, und lehnen jede Rechtsordnung ab, die sich der Staat in Form von Gesetzen durch seine Parlamente gegeben hat. In Schreiben teilen sie den obersten Behörden mit, dass sie nicht mehr als „natürliche Person“ existieren, sondern nur mehr als „Mensch“. Dahinter stehen Verschwörungstheorien, wonach jedem Menschen mit Ausstellung seiner Geburtsurkunde seine natürlichen Rechte genommen werden. Der Staat verstecke zudem ein riesiges Vermögen, das jedem Bürger zustehen würde, auf geheimen Treuhandkonten. Die zweite wesentliche Strömung geht davon aus, dass das Dritte Reich völkerrechtlich gesehen weiterexistiere und daher die Republik Österreich keine Staatsmacht habe. Diese „Reichsbürger“ oder auch der „Staatenbund Österreich“ beabsichtigen eigene verfassungsgebende Versammlungen abzuhalten und sich so eigene Gesetze zu geben.
Erhält nun der typische Staatsverweigerer einen behördlichen Verwaltungsakt zugesandt, beispielsweise eine Verwaltungsstrafe, so antwortet er mit einer absurd hohen Rechnung, persönlich adressiert an den zuständigen Sachbearbeiter, weil dieser „illegal“ seinen Namen verwendet habe. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wird die Eintragung der „Schuld“ in das UCC-Register angedroht, ein staatliches Schuldenregister im US-Bundesstaat Washington. Mittlerweile fragen hunderte Behördenvertreter regelmäßig online ab, ob sie oder Kollegen in diesem Register aufscheinen.
Malta-Masche
Die Schreiben der Staatsverweigerer sind dabei voll mit pseudojuristischem Geschwurbel und wirren Fantasien über Völker- und Menschenrechte. Vorlagen aus dem Internet wandeln sie auf ihren eigenen Fall ab. Dennoch müssen sich Behörden mit diesen Eingaben befassen – sinnloser Verwaltungsaufwand als Teil der großangelegten Provokation. Besonders schlaue Staatsverweigerer gründeten in Malta sogar eine Inkassofirma. An diese Firma tritt der Staatsverweigerer praktischerweise seine (unrechtmäßige) Forderung ab – und schon sieht sich der mit der Zwangsvollstreckung bedrohte Staatsdiener mit einem Schuldeneintreiber im EU-Raum konfrontiert. Bei den zahlreichen Gerichtsverfahren der jüngeren Zeit fand sich diese „Malta-Masche“ als gefährliche Drohung auf den Strafanträgen der Staatsanwälte. Auch hier zeigt sich die Funktionsweise der Szene: Mehr Schein als Sein. Die Masche reicht um Angst und Kosten zu verursachen, rechtlich durchsetzbar wäre die Forderung aber nicht.
Im Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen finden sich typische Fallbeispiele. Eine Frau äußert die Absicht größere Beträge in die Entwicklung einer Maschine zu investieren, die „Freie Energie“ erzeugen soll. Die Idee des „perpetuum mobile“ hält sich also auch im 21. Jahrhundert am Leben – wenn auch nur als abstruse Verschwörungstheorie, die Basis für einen wohlfeilen Betrug bietet. Auch ein Klassiker: Freeman gründen eine Fantasie-Bank in England. In der Freeman-Fantasie werden jedem Menschen vom bösen Staat Milliarden Euro vorenthalten. Einen Teil dieses fiktiven Vermögens, es können schon mal ein paar hunderttausend Euro sein, tritt der Freeman an die Pseudo-Bank ab. Diese erstellt daraufhin monatlich einen Fantasie-Scheck und schickt ihn an den Freeman, der damit Schulden beim Finanzamt begleicht. Was natürlich nicht geht. Doch da das offensichtlich schwer irritierte Amt nicht sofort reagiert, jubelt der Freeman im Internet: „Es gab keinen Widerspruch, damit ist der Scheck akzeptiert!“
Reagieren statt ignorieren
Wie soll der Staat auf derlei Schwachsinn reagieren? Anfangs gab es die Hoffnung, wenn man ihn ignoriert, wird sich der Sturm schon legen. Doch der Zulauf beweist, dass diese Strategie nicht aufging. Mittlerweile sind die Behörden gut informiert und reagieren rasch und konsequent. Die zahlreichen kriminellen Akte werden rigide verfolgt und angeklagt, Schuldsprüche zeigen Wirkung. Traten früher 60 Freeman in Wildwest-Manier an und störten Gerichtsverhandlungen, so wirkt die Szene heute schaumgebremst. Eine prominente Vertreterin der „Staatenbund“-Szene, Monika U., sitzt seit April in Graz in Untersuchungshaft, Ende August waren neben ihr noch acht weitere Personen des „Staatenbunds Österreich“ in Haft. Ein Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ist in Arbeit.
Doch wie soll man mit Leuten umgehen, die an Dinge glauben, die völlig irrational sind? Ulrike Schiesser ist Psychologin und Psychotherapeutin, zudem ist sie eine Mitarbeiterin der Bundesstelle für Sektenfragen und Expertin am Gebiet der Staatsverweigerer. „Mit Irrationalität habe ich es jeden Tag zu tun. Logik ist eine App, die wir dazuschalten. Aber grundsätzlich denken wir Menschen emotional. Es gibt ja auch den Arzt, der wider jede Rationalität plötzlich an einen dubiosen Heiler glaubt oder den Physiker, der sich in esoterische Auslegungen der Quantenphysik verrennt. Es hängt immer an persönlichen Faktoren, wenn wir auf der Suche sind nach etwas sind, wenn wir persönliche Krisen durchleben und dafür keine passenden Bewältigungsstrategien haben, dann entsteht die Sehnsucht nach einer außerordentlichen Lösung“, führt sie aus. Viele Staatsverweigerer seien aktive und ehemalige Selbständige. Wer als Unternehmer mit dem regulierenden Charakter des Staates unliebsamen Kontakt hatte, wer sich über Auflagen und Gewerbeordnung ärgern musste, wer dann vielleicht noch hoch verschuldet ist – für den schafft diese Szene eine Fantasiewelt, in er man nicht mehr der Verlierer ist, sondern eigentlich super-reich.
Also lauter Verrückte?
Man gehört zum Kreis der Erleuchteten, nur wenige würden hinter die Matrix blicken – auf die vermeintlich wahre Welt dahinter. Das stärkt das Selbstwertgefühl, man fühlt sich als Robin Hood im Kampf gegen die böse, verschworene Obrigkeit. „In einer ersten Reaktion glaubt man vielleicht, dass diese Leute nicht zurechnungsfähig sind. Man kann aber nicht jedem Querulanten einen Sachwalter vorsetzen. Nur die allerwenigsten sind tatsächlich wahnhaft im Sinne einer Krankheit. Sie schaden sich zwar selbst, weil sie an Verschwörungen und irrationale Geschichten glauben. Aber das dürfen sie auch glauben! Wir können uns nicht um die Freiheit drücken, dass jeder glauben kann, was er will“, mahnt Schiesser. Das wirklich schwierige sei, dass ab einem gewissen Grad des Hineinsteigerns keine Diskussion mehr möglich ist: „Rationalen Argumenten sind diese Leute dann nicht mehr zugänglich.“
Wie soll man nun mit Staatsverweigerern umgehen? Solange sich Personen noch informieren, könne man ruhig diskutieren. Aber sobald jemand emotional zu involviert ist, helfen Informationen nicht mehr. Was hilft ist, dass man auf die Ursachen schaut, die dahinterliegen. Etwa hohe Schulden als Grundproblem, bei dem die Schuldnerberatung helfen könnte. Die meisten Staatsverweigerer wollen auch ständig Familie und Freunde missionieren. Da hilft nur das Ziehen einer Grenze. Klarmachen, worüber man nicht reden will: „Wir Menschen sind stur, gerade wenn eine Idee so super zu unseren Hoffnungen und Ängsten passt, dann lassen wir das ungern wieder los“, erklärt die Psychologin. Das wichtigste Signal laut Schiesser ist aber zu sehen, dass „die Freeman-Bewegung nicht funktioniert. Darum sind auch Konsequenzen des Staates so wichtig. Heute sehen wir diese Reaktion, dabei dürfen wir aber nicht übersehen, welche massive Provokation vorangegangen ist.“
Befeuert wird das Phänomen durch die sozialen Medien. Wer an eine Verschwörungstheorie glaubt, der glaubt schon bald auch an weitere. So finden sich auf den Facebook-Profilen der Aktivisten unzählige Theorien. Schiesser: „Es ist ein Hobby von Menschen nach der Wahrheit hinter den Dingen zu suchen. Hinterfragen ist ja an sich erfreulich, aber wir stellen fest, dass neben der Esoterikszene die Verschwörungstheorien regelrecht boomen.“
Verschwörung überall
Dazu kommt die Funktionsweise von Facebook, die sogenannte Echokammern erzeugt: Man sieht nur mehr Beiträge, die einem auch gefallen werden. Zudem finden sich im Internet unzählige Websites, die Halbwahrheiten oder Verschwörungstheorien aufgreifen. Für Nutzer ist oft nicht erkennbar, ob diese vermeintlichen Informationsquellen überhaupt im Ansatz seriös sind.
Hier könnte Bildung helfen, etwa wenn es um Kompetenz im Umgang mit Internet, Nachrichten und Sozialen Medien geht. Der Universitätsprofessor und frühere Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Clemens Jabloner merkt an, dass sich ein „Verständnis des Bürgers für die der Rechtsordnung zugrundeliegenden Werte nicht anordnen, wohl aber lehren und vermitteln“ lasse. So sollte etwa gelehrt werden, wie die Sozialversicherung funktioniert. Und noch etwas mag ungewollt beigetragen haben: „Durch den Abbau seines hoheitlichen Erscheinungsbildes verschwindet die symbolische Präsentation seines Gewaltmonopols“, so Jabloner. Der Staat tritt zunehmend bürgernäher auf, das Arbeitsamt heißt Arbeitsmarktservice, die hoheitlichen Aufgaben werden zwar erfüllt, aber scheinbar unter dem Anschein des Privaten. Dabei könne man ruhig klarstellen, dass der Staat eine Zwangsgemeinschaft ist. Sonst könnte ja jeder beschließen, sich an keine Regeln mehr zu halten, zugleich aber die Errungenschaften des Staates – von der Straße bis zur Notstandshilfe – weiterhin in Anspruch nehmen zu wollen. Womit wir wieder bei der Anarchie wäre.
Im Namen der Republik – Verhandlung 1
Der „Mensch Josef“ und die verweigerte Überprüfung der Heizungsanlage
Josef P. lebt im Bezirk Amstetten, ist verheiratet und Staubsaugervertreter. Zu seiner Verhandlung am 18. Mai 2017 kommt er nicht freiwillig ins Landesgericht St. Pölten, die Polizei muss ihn vorführen, nachdem er frühere Verhandlungstermine einfach ignoriert hat. Den Polizisten ist er persönlich bekannt, einen amtlichen Ausweis hat er nicht mehr, dafür einen selbergebastelten. Dem Richter Slawomir Wiaderek gibt er zu verstehen, dass er sich weder hinsetzen werde, noch dass er an der Verhandlung mitwirken wolle. Er spricht von Völkermord, stört die Verhandlung und wird für 15 Minuten ausgeschlossen. Mit den Polizeibeamten an der Seite, wartet er vor der Türe, während der Staatsanwalt den Strafantrag erläutert. Auch einen Verteidiger hat P. nicht mitgebracht, das Gesetz sieht vor, dass der Richter den Angeklagten daher anleitet und besonders darauf achtet, dass seine Rechte während der Verhandlung eingehalten werden.
Im Rahmen der Verhandlung wird P. immer wieder in den Saal geholt, meistens dauert es nicht lange, bis er wegen lauten Störens wieder vor der Tür landet. Dennoch gelingt ein Einblick in seine Welt. Er habe sich mit einem wirren Schreiben losgesagt vom Staat Österreich. Er habe keinen Vertrag mit der Bezirkshauptmannschaft. Daher dürfe die Sachbearbeiterin nicht seinen Namen verwenden, um ihm einen Strafbescheid zuzustellen, weil ihm wegen erhöhter Geschwindigkeit der Führerschein entzogen wird. Als ihn ein anderer Sachbearbeiter schriftlich aufforderte, er möge die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Überprüfung der Heizungsanlage nachweisen, berief sich P. auf eine Genfer Konvention, untersagte die Verwendung seines Namens und forderte mittels Fax vom 10. August 2016 eine Entschädigungszahlung von fünf Millionen Euro. Persönlich, vom zuständigen Sachbearbeiter. Als Polizeibeamte ihm eine Ladung zustellen wollen, lehnt er dies ab. Die Beamten verlesen den Inhalt der Ladung, er bezeichnet sie als „zwei als Polizei kostümierte Personen“ und meint, dass er auf die behördliche Ladung nicht reagieren muss, diese sei „lediglich ein Handelsangebot“ und für ihn irrelevant.
Generell eröffnet er dem Richter im Verlauf der Verhandlung: „Mein Gerichtshof ist der Gerichtshof für Menschen. Sie sind ein Handelsgericht.“ Als ihm der Richter ein Schreiben vorlegen möchte – um zu klären, ob er es erkennt, ob es von ihm sei – erwidert der Angeklagte ablehnend: „Nein, ich gehe nicht auf das Schiff.“ Würde er zum Richter hintreten und das Schriftstück ansehen, so wäre das ja quasi ein „Einlassen“ auf die Verhandlung. Als „souveräner Bürger“ ist er quasi ein Staat für sich, indem er nicht das „fremde Schiff“ betritt, begibt er sich nicht in dessen Souveränität. Ganz praktische Probleme ergeben sich, wenn sich einer so irrational verhält. Spricht ihn der Richter mit „Herr P.“ an, so herrscht er den Richter an: „Ich bin nicht der Herr P.!“ Versucht es der Richter anders und nennt ihn „Herr Angeklagter“, so antwortet er: „Nennen Sie mich nicht so! Ich weise jede Rechtsvermutung zurück!“ Zumindest auf einen kleinen, gemeinsamen Nenner kommen Richter und Angeklagter: „Wie soll ich Sie denn nennen?“ – „Nennen Sie mich ‚Mensch Josef‘. Wir Menschen werden nämlich bei der Geburt in das Personensystem hineingetäuscht, mit dem eine Treuhand verbunden ist. Ich aber bin dem Glaubensbekenntnis ‚Mensch‘ beigetreten.“ Am Ende wird „Mensch Josef“ wegen gefährlicher Drohung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, zehn Monate werden bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. „Die zwei Monate unbedingt müssen Sie aber ins Gefängnis, da drüben“, deutet der Richter zum Fenster raus, wo der Spazierhof der St. Pöltner Justizanstalt liegt. Eine völlige Aussetzung der Strafe sei nicht vertretbar gewesen: „Fälle wie Ihrer machen Schule, sie glauben Sie können sich alles erlauben. Aber das hier ist ein echtes Gericht, kein Kasperltheater.“ Der Staatsanwalt legt Berufung ein und fordert eine höhere Strafe. Nicht rechtskräftig. Das hier ist ein echtes Gericht, kein Kasperltheater! Richter Slawomir Wiaderek
Im Namen der Republik – Verhandlung 2
Notstandshilfe – vom Staat, den er nicht anerkennt
„Sind Sie ein staatliches Gericht?“, fragt Peter P. die Richterin Doris Wais-Pfeffer zu Beginn. Eigentlich befragen ja die Richter den Angeklagten. Doch P. dreht das Spiel um: „Ruhig und höflich fordere ich Sie auf, sich nach dem Kontrollratsgesetz auszuweisen, ob Sie überhaupt ein staatliches Gericht sind?“ Scheinbar geht Peter P. davon aus, dass die Kontrollratsgesetze, erlassen von den Alliierten nach der Besetzung Deutschlands, noch irgendeine Relevanz hätten. Auch die Macht des Faktischen hilft nicht: Peter P. sitzt seit Wochen in Untersuchungshaft, Justizwachbeamte führen ihn der Richterin vor – dennoch gefällt er sich in der Rolle des Provokateurs, der die staatliche Autorität anzweifelt. Es passt ins Bild, dass er mit Schlapfen und im abgewetzten Jogginganzug erscheint. Seit 1998 bezieht P. Witwerpension, seit 2004 zudem Notstandshilfe – vom Staat, den er zugleich ablehnt.
Zehn Zeugen werden an diesem Verhandlungstag im April vernommen. Sachbearbeiter und Polizeibeamte berichten von den umfangreichen, wirren Schreiben. Es geht etwa um eine Anonymverfügung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, die P. nicht zahlt. Vielmehr fordert er vom Sachbearbeiter die Einstellung des Verfahrens, andernfalls droht er einen Pfandbrief über fünf Millionen Euro an. In anderen Fällen werden gar zehn Milliarden Euro gefordert, immer gegen die einzelne Person und ihr Privatvermögen – nicht gegen den Staat Österreich. Ein anderer Zeuge gibt zu, er sei verängstigt gewesen. Da schreibt man eine Strafe wegen Alkohol am Steuer und Fahren ohne Führerschein – und erhält quasi als Danke eine Androhung auf Eintragung in ein staatliches Schuldenregister. Alle Zeugen gaben an, erst im Laufe der Zeit so richtig durchblickt zu haben, was da vor sich geht. Die Eintragung ins UCC-Register, die sogenannte Malta-Masche. Alle gaben an, dass sie tatsächlich Angst hatten, dass ihnen etwas unrechtmäßig Nachteiliges passieren kann. Und wenn es nur im Urlaub die gesperrte Kreditkarte ist. Drei Zeugen sind auf Urlaub und entschuldigt, es wäre möglich ihre Einvernahmen vor der Polizei einfach zu verlesen, sie sind ja Bestandteil des Akts. Dazu müsste der Angeklagte aber zustimmen. Was er nicht tut, schließlich will er offensichtlich nicht am Verfahren mitwirken. Es wird vertagt, P. geht lächelnd in seine Zelle und winkt im Vorbeigehen.
Zweiter Verhandlungstag. Peter P. hat weiterhin verweigert seinen Anwalt zu treffen, was dieser im Schlussplädoyer beklagt. Es sei kaum möglich, jemand zu vertreten, der nicht mal mit seinem Anwalt sprechen möchte. Dabei sei P. bei der ersten Konsultation ein völlig anderer gewesen: „Beim ersten Treffen vor der Haftverhandlung hat er zu mir gesagt, dass er einen riesigen Blödsinn begangen habe. Da war er einsichtig. Doch danach muss etwas passiert sein mit ihm, seitdem ist er so ablehnend, wie wir ihn auch bei den Hauptverhandlungen hier vor Gericht kennengelernt haben.“ Inhaltlich seien die gegenständlichen Schreiben an die Behörde gar nicht vom Angeklagten, sei sich sein Anwalt sicher, sondern „von einer Organisation dahinter.“ In seinem Mandanten sieht er „Täter, aber auch Opfer.“ Vor Gericht stehe hier kein Mastermind, keiner der profitiert hat, sondern jemand, der Gehirnwäsche und Indoktrination aufgesessen sei, es sei offensichtlich, dass er „massiv fremdgesteuert agiert.“ Nach den Schlussplädoyers wendet sich die Richterin ein letztes Mal an den Angeklagten. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass der Angeklagte stets das letzte Wort habe. Ob er was sagen wolle? Und tatsächlich verlässt in der letzten Sekunde doch noch etwas Greifbares den Mund des Angeklagten: „Ich war mir nicht bewusst, dass ich jemanden bedrohe. Ich nehme meine Forderungen zurück, ich will ja niemanden kaputt machen. Bitte richten Sie das jedem aus. Ich bin auch nicht der Begünstigte der Person Peter P.“ Die strikten Vorgaben der Strafprozessordnung verhindern, dass dieses Schlusswort näher hinterfragt werden kann. Das Urteil: neun Monate unbedingte Haft unter anderem wegen gefährlicher Drohung. 63 Schreiben habe er von Anfang 2016 bis Anfang 2017 verfasst, sogar lange nachdem er schon vorgeladen war. Dass er seit 2004 „vom Staat lebt, den er nicht anerkennt“, sei auch bemerkenswert. Rechtskräftig.

Im Namen der Republik – Verhandlung 3
Schadenersatz für laufendes Strafverfahren
Der Mostviertler Georg H. wird im März wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen, im Mai wird verhandelt, seine Frau und seine kleinen Kinder sitzen im Gerichtssaal in der Reihe hinter ihm. Redegewandt und freundlich tritt er auf, bekennt sich teilweise schuldig: „Wortwahl und Weg, den ich gegangen bin, waren völlig falsch. Das weiß ich heute.“ Seit 24 Jahren sei er berufstätig, habe eine Firma geführt, viele Mitarbeiter gehabt. Dann habe die Politik Rahmenbedingungen für seine Branche verschlechtert. Seiner Meinung nach zu Unrecht sei ein Strafverfahren angestrengt worden, wegen Fördermissbrauch, Urkundenfälschung, fahrlässiger Brandstiftung. All dies habe seinen Ruf massiv geschädigt, Mitarbeiter habe er entlassen müssen.
„Ein halbes Jahr sei das Damoklesschwert einer Verurteilung über seinem Mandanten geschwebt“, führt sein Verteidiger aus, dann „ist ihm das Häferl übergegangen“ und er habe gedacht, er könne sich auf diese Art wehren. Und zwar mit einem typischen Schreiben aus dem Eck der „Staatsverweigerer“, adressiert an die zuständige Richterin am Landesgericht St. Pölten und eine Staatsanwältin in Linz mit der Forderung, sie sollen das Verfahren gegen ihn einstellen, andernfalls würden sie sich mit einer Schadenersatzforderung über zwei Millionen Euro konfrontiert sehen, eingetragen ins UCC-Register und in Folge eingetrieben über die „Malta-Masche“. Für Richter Martin Kühlmayer ergibt das zehn Monate Freiheitsentzug, zwei Monate davon unbedingt – wobei die U-Haft angerechnet wird. Sein reumütiges Geständnis und ein ordentlicher Lebenswandel seien wesentliche Milderungsgründe gewesen, der Strafrahmen habe sechs Monate bis fünf Jahre betragen. H. erhebt Rechtsmittel, der Ausgang ist offen. Mein Weg war völlig falsch, das weiß ich heute! Angeklagter Georg H.
Im Namen der Republik – Verhandlung 4
Doppelt schlecht beraten im Internet
Über 70 Jahre musste Margaretha J. aus dem Bezirk Melk werden, nun sitzt sie plötzlich vor dem Richter. Versuchte Erpressung, gefährliche Drohung. Weil das Landesgericht München von ihr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Geld wollte, half sie sich mit einem „Datenschutzblatt“-Formular aus dem Internet und forderte von den zuständigen Stellen 25.000 Euro. Mit dem Internet hat die Dame wohl generell weniger Glück, Stein des Anstoßes war nämlich eine Veranlagung in Deutschland, auf die sie über das Internet aufmerksam wurde. Anfangs gab es noch Ausschüttungen, später ging das dubiose Firmenkonstrukt in Konkurs, die Angeklagte verlor laut Verteidiger rund 3.000 Euro – fassungslos sah sie sich dann dem Schreiben des Münchner Gerichts gegenüber, als dieses von ihr zusätzlich noch Geld forderte. Anstatt einen Anwalt aufzusuchen, half sie sich selbst – mit dem Beitritt zum „Staat Niederösterreich“ und den besagten Schreiben an die Gerichte, die sie aus Musterformularen vom Internet zusammenkopierte.
„Kurz vor der Verhandlung habe ich meinen Beitritt widerrufen. Ich habe meinen Fehler eingesehen“, erklärt sie dem Richter, bekennt sich aber nicht schuldig im Sinne der Anklage. Sie wollte lediglich erreichen, „dass all das endlich aufhört. Vom Strafverfahren habe ich erst vor wenigen Tagen erfahren, als ich von der Polizei einvernommen wurde. Dort wurde mir dann erklärt, dass es auch anders geht. Es tut mir leid, ich wollte das alles nicht.“ Die Seniorin kommt mit einer Diversion davon und muss eine Geldstrafe über 2.000 Euro zahlen. Eine formale Verurteilung bleibt ihr erspart, sofern sie rechtlich nicht weiter negativ in Erscheinung tritt.

Im Namen der Republik – Verhandlung 5
„Aber Sie dürfen nicht weiterhin solche Schreiben schicken“

83 Tage sitzt der pensionierte Tischlergeselle August H. nun in Untersuchungshaft. Im Schwurgerichtssaal wirkt er orientierungslos, Fragen des vorsitzenden Richters kann er kaum mit ganzen Sätzen beantworten. Er habe bei Vorträgen der OPPT-Bewegung allerlei über Menschenrecht gehört und gedacht, dass die Behördenschriftstücke für ihn nicht gelten. Der Richter will wissen, wie er das denn gemeint habe, als er an einen Richter am Landesverwaltungsgericht geschrieben hatte, dieser solle ein laufendes Verfahren einstellen – und zwar „im eigenen Interesse und zur Sicherheit“. Der Angeklagte erwidert, er habe niemandem etwas antun wollen. Er wollte nur seine Ruhe. Seit Anfang 2015 gab es laut Anklage mehrere Schreiben an Bezirksgericht und Bezirkshauptmannschaft Amstetten sowie an das Landesverwaltungsgericht, es ging um Exekutionsverfahren. Daraufhin habe der Angeklagte persönliche Schadenersatzforderung gegen Sachbearbeiter erhoben und eine Schuldenregister-Eintragung angedroht. Macht eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 15 Monate auf Bewährung. Unter Anrechnung der U-Haft durfte der Pensionist noch am selben Tag nachhause gehen. „Aber sie dürfen nicht weiterhin solche Schreiben schicken, haben Sie das verstanden“, wie der Richter festhielt. Zur Begründung: „Der Angeklagte habe die bedrohten Personen aufgefordert, wissentlich ihre Befugnis zu missbrauchen.“ Die Strafe sei nicht nur aus spezialpräventiven Gründen nötig, also dass derselbe Täter nicht wieder straffällig wird, sondern auch aus generalpräventiven Gründen – dass also auch andere Bürger abgeschreckt werden, ähnliche Taten zu begehen. Rechtskräftig.